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Suizidgefahr ist ein Scheidungshindernis

Die Suiziddrohung eines psychisch kranken Ehegatten kann ein Hindernis für die Scheidung einer Ehe sein, wenn dessen medizinische Betreuung noch nicht ausreichend gesichert ist.

Liegen Scheidungshindernisse vor, darf selbst eine nach der Vorstellung des Gesetzgebers unwiderlegbar gescheiterte Ehe nicht geschieden werden. Für die Richter am Oberlandesgericht Schleswig liegt ein solches Scheidungshindernis vor, wenn ein Ehegatte psychisch erkrankt ist und die Realisierung seiner Suiziddrohung nicht durch ausreichende medizinische Betreuung verhindert werden kann. Diese könne, soweit sich die Betroffene nicht freiwillig behandeln lässt, nur durch einen Betreuer erfolgen. Bis zu dessen Bestellung muss der Scheidungsantrag zurückgewiesen werden, selbst wenn die Eheleute seit mehr als drei Jahren getrennt leben, womit an sich eine gescheiterte Ehe in jedem Fall anzunehmen ist.

 
 
mrl-sahe 2024-11-25 wid-14 drtm-bns 2024-11-25